Samstag, 3. März 2012

Gesetzentwurf zum privaten Weiterverkauf von eBooks


"Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare". 

Der Titel des Gesetzentwurfs im klassischen Juristendeutsch klingt etwas gewöhnungsbedürftig, die skizzierte Problemstellung allerdings ist klar und treffend beschrieben:

"Es ist rechtlich ungeklärt, ob Verbraucherinnen und Verbraucher, die Musik, Filme, Bücher oder Computerspiele als Download im Internet kaufen, berechtigt sind, die entsprechenden Dateien im Rahmen des privaten Gebrauchthandels weiterzuverkaufen [...] Verbraucher, die unbedarft Mediendateien als „Gebrauchtware“ weiterverkaufen, müssen derzeit befürchten, von den Inhabern der an den betroffenen Werken bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt zu werden [...] Verbrauchern ist jedoch häufig gar nicht bewusst, dass die Medienprodukte, die sie per Download in unkörperlicher Form erwerben, gegebenenfalls weniger wert sind als körperliche Werkexemplare, also im Laden gekaufte CDs oder gedruckte Bücher. Denn während ein Buch oder eine CD, die der Besitzer nicht mehr benötigt, jederzeit gebraucht weiterveräußert werden kann, um einen wirtschaftlichen Restwert zu realisieren, ergeben sich für den Secondhandhandel mit Dateien unerwartete Schwierigkeiten. Aufgrund der unklaren Rechtslage lassen Onlineshops wie eBay einen entsprechenden Handel schon von vornherein nicht zu [...]"
Die vorgeschlagene Lösung klingt einfach:
"Es wird eine gesetzliche Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen."
Das Problem der ganz und gar unlimitierten elektronischen Vervielfältigung wird allerdings nicht erwähnt. Das Spannungsfeld Weiterveräußerungsrecht versus Recht des Autors an seinem Werk nicht aufgelöst. Die unterschiedlichen Interessengruppen werden hier noch lange nach einer für alle Beteiligten angemessenen Lösung suchen müssen.

Ach ja, der Gesetzentwurf stammt von der Partei "Die Linke" und hat wohl keine Aussicht auf Erfolg.

Quelle und weiterführende Beiträge:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/8377, 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 

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